AGB
lyz world

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der lyz world GmbH (in der Folge: „Auftragnehmer“).
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners (in der Folge: „Auftraggeber“) werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Vertragsangebote des Auftragnehmers, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Beabsichtigt der Kunde, ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrags nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch den Auftragnehmer (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Es handelt sich bei den Angeboten vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, dem Auftragnehmer ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.
  3. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Absprachen mit Mitarbeitern des Auftragnehmers oder Vermittlern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Zusatzarbeiten und Lieferungen sowie Änderungswünsche lösen – sofern nichts anderes vereinbart ist – Mehrkosten aus.
  4. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne dessen ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sie sind im Fall der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  6. Sofern der Auftragnehmer ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht und die vorgesehene Funktionalität erhält. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens des Auftragnehmers wirksam.

§ 3 Lieferzeit und Lieferverzug

  1. Eine gesondert zu vereinbarende Lieferung des Leistungsgegenstands erfolgt an die in der Leistungsaufstellung angegebene inländische Anschrift des Kunden. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über die Transportkosten. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.
  2. Mit Übergabe des Leistungsgegenstands an den von dem Auftragnehmer bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Leistungsgegenstands auf den Kunden über. Der Auftragnehmer wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
  3. Versand- oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine Lieferfrist um vier Wochen überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich ab Sitz des Auftragnehmers exklusive Umsatzsteuer. Die Preise schließen die Kosten für übliche Verpackung ein. Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Kunde. Die Preise gelten ab Lager zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. der Versandkosten.
  3. Das Anliefern und Montieren/Aufstellen/Zusammenbauen von Produkten durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sowie die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgt ohne anderslautende Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung entsprechend der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers.
  4. Bei einem Bestellwert von unter 25,00 Euro kann der Auftragnehmer eine zusätzliche Kleinmengen-Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro verlangen. Im Falle der Rücksendung von Reparaturware behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von dem Auftragnehmer richtet sich nach dem Vertrag. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die die jeweils zur Zeit der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer ausweist.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in vollem Umfang spätestens aber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Auftragnehmer ist zur Vorkasse berechtigt, d.h. Voraussetzung der Lieferung ist grundsätzlich der vollständige Zahlungseingang.
  3. Der Kunde kommt mit der Zahlung bei Verbrauchern 30 Kalendertage, bei Unternehmern 14 Kalendertage nach Entgegennahme der Leistung, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach Zugang der Rechnung in Verzug, außer er hat die für den Verzug maßgeblichen Umstände nicht zu vertreten. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Kunden, der Unternehmer ist, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, höhere Verzugszinsen zu verlangen, soweit deren Höhe nachgewiesen ist.
  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder in dem Falle, dass nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden aus allen Verträgen fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder sich nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschadet anderweitiger Rechte vom Vertrag zu lösen.
  5. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind
  6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  7. Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.

§ 6 Maßtoleranzen, Leistungsspezifikation

  1. Maßtoleranzen bei Festmaßen
    • Die Maßtoleranzen bei Festmaßen betragen +3 mm. Die technischen Spezifikationen, insbesondere Maße, deren Errechnung, Dicken, Kisteninhalt und Verpackung, können in ergänzenden Beschreibungen festgehalten sein, die dem Besteller auf Anforderung, soweit vorhanden, zur Verfügung gestellt werden.
    • Die Anzahl und Größe zulässiger Lunker/Glasfehler richtet sich nach der Norm DIN EN 1036.

§ 7 Rücktritt und Verzugsschaden

  1. Der Auftragnehmer ist ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Auftragnehmer jedoch nicht bekannt waren.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
  3. Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben dem Rücktritt Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer für den Fall, dass der Kunde nicht Verbraucher ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Besteller zu fordern. Bei Verlangen des pauschalierten Schadensersatzes ist der Besteller berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Versandbedingungen

  1. Soweit der Auftragnehmer sich für den Versand Erfüllungsgehilfen bedient, erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware durch den Auftragnehmer an den Versandbeauftragten.
  2. Erkennbare Transportschäden sind durch den Kunden, der nicht Verbraucher ist, unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung bei dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
  3. Bei Versendung behält sich der Auftragnehmer die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Ansprüche erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  2. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs umzubilden und zu verarbeiten. Im Falle des Erlöschens des Eigentums infolge gesetzlichen Eigentumsübergangs, insbesondere durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, verpflichtet sich der Kunde, mit Abschluss des Vertrags dem Auftragnehmer einen (Mit-) Eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts zu übertragen.
  3. Bei Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und die Vorbehaltsware zur Tilgung der gesicherten Forderungen zu verwerten oder die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die bereits gezogenen Nutzungen zu erstatten.
  4. Überlässt der Kunde den Leistungsgegenstand wiederum eigenen Abnehmern, tritt er schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und dem Auftragnehmer die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Der dem Lieferanten abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Lieferanten erfolgt. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit dieser Zahlung Eigentum erwirbt. Der Unternehmer wird ermächtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs für eigene Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von dem Auftragnehmer für den Fall, dass sich der Unternehmer in Zahlungsverzug befindet, widerrufen werden. Widerruft der Auftragnehmer diese Ermächtigung, hat der Kunde dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
  5. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die hiermit gefertigte Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Auftragnehmer ab.

§ 10 Gewährleistung

  1. Alle diejenigen Gegenstände sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Die von den Parteien vereinbarte oder vorausgesetzte Beschaffenheit bezieht sich immer auf Produkteigenschaften/ -spezifikationen oder Produktverhalten unter normalen Nutzungsbedingungen und unter Einhaltung der Anweisungen in der betreffenden Bedienungsanleitung oder der Anweisungen des Auftragnehmers. Es bestehen keine Mängelansprüche, soweit es sich lediglich um eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache handelt. Es bestehen keine Mängelansprüche bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, Blitzschlags, Überspannung oder anderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden von dem Kunden oder einem Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.
  2. Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rügefrist des § 377 HGB beträgt in diesem Falle 3 Werktage ab Zugang der Ware beim Kunden. Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass der Auftragnehmer noch Abhilfe schaffen kann. Versäumt der Kunde die Rüge, verliert er etwaige Gewährleistungsrechte. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr vom Tag der Ablieferung an gerechnet, soweit nicht anderslautend vereinbart. Soweit eine Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Auch dann, wenn der Kunde die Sache auf Anweisung des Käufers an einen Dritten geliefert hat, trifft den Kunden die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Dies gilt auch im Fall der Durchlieferung an einen nicht kaufmännischen Abnehmer.
  3. Für den Fall, dass der Auftragnehmer berechtigt nach § 439 Abs. 3 BGB in Anspruch genommen wird, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Aus- und Einbau der mangelhaften Sache selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen sowie die Nacherfüllung auf eine bloße Neulieferung ohne Ein- und Ausbaukosten zu beschränken, wenn sich der Einzelkaufpreis der mangelhaften Sache auf weniger als 70% der Ein- und Ausbaukosten beläuft.
  4. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, sollte der Kunde kein Verbraucher sein jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel vor Ort festzustellen bzw. auf unser Verlangen hin den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Bei Transport- oder Bruchschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei Erkennung des Mangels befand. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
  6. Reklamationen sind schriftlich anzumelden. Dabei sind Rechnungsnummer, Artikelnummer und Grund der Beanstandung zu nennen. Unfreie Rücksendungen können nicht entgegengenommen werden. Sind eine Reparatur sowie der Tausch der Ware in die gleiche Qualität nicht möglich, so behält sich der Auftragnehmer den Tausch in eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware vor.

§ 11 Haftungsbeschränkung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art und der Weise vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Gleiches gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet der Auftragnehmer nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftragnehmers aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Auftraggebers. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhobene personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO vorliegen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitstellt, die die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vorsieht. Wir sind jedoch zu einer Teilnahme an einem solchen Verfahren weder verpflichtet noch dazu bereit.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall ist der Auftragnehmer jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Dienstsitzgericht gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
  5. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
  6. Für Kunden, die nicht Verbraucher sind, gilt: Änderungen dieser AGB werden über den Internetauftritt des Auftragnehmers bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die lyz world GmbH absenden.

§ 13 Hinweis nach Batteriegesetz

  1. Da in den Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, ist der Auftragnehmer nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Kunden auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Kunden sind vielmehr gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Kunden können die Batterien nach Gebrauch entweder an den Auftragnehmer zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder direkt bei dem Auftragnehmer) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
  2. Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unter diesem Zeichen sind zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung zu finden:

  3. Pb: Batterie enthält Blei

    Cd: Batterie enthält Cadmium

    Hg: Batterie enthält Quecksilber

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